Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, und dem Kollektivarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite regelt. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
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Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Ganz gleich ob Trennung, Scheidung, Unterhaltsberechnung oder Sorgerecht, häufig wenn es um die wichtigen Dinge geht ist das Familienrecht das Richtmaß.
Strafrecht Als Strafrecht bezeichnet man im Recht Deutschlands ein Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Handlungen unter staatliche Strafe stellt.
Seit 2005 vertrete ich Mandanten als Wahlverteidigerin oder Pflichtverteidigerin in strafrechtlichen Verfahren vor Gerichten in ganz Deutschland.