Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Das Familienrecht ist ein komplexes Themengebiet, das maßgeblich durch die Rechtsprechung bestimmt wird, wodurch es einem stetigen Wandel unterliegt. Bei Fragen zu Umgangsrecht, Unterhaltsberechnungen oder Zugewinn, sollten Sie schon aufgrund der weitreichenden persönlichen und finanziellen Konsequenzen immer einen Anwalt hinzuziehen.

Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang. Wenn es um die wirklich wichtigen Dinge geht ist das Familienrecht das Richtmaß.

In der persönlichen Beratung erörtern wir die individuelle Problematik und erarbeiten eine Lösung.