Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man zwischen dem Individualarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt,  und dem Kollektivarbeitsrecht, welches das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite regelt. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

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